Rechtsanwälte mahnen erneut für SKY Deutschland ab / Bundesliga über Sky Sport

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Rechtsanwälte mahnen erneut für SKY Deutschland ab / Bundesliga über Sky Sport

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JBB Rechtsanwälte mahnt erneut für SKY Deutschland ab / Bundesliga über Sky Sport
Kanzlei JBB macht im Namen der Mandantin Ansprüche für die Übertragung eines Bundesligaspiels aus Urheberrecht geltend.

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Was wird gefordert?
SKY Deutschland fordert für entgangene Lizenzeinnahmen 3.720,- €. Die Forderung soll sich bei Abschluss eines entsprechenden Sender-Abonnements auf einen einmaligen Schadensersatz in Höhe von 500,- € reduzieren.

Besteht urheberrechtlicher Schutz für Fußballübertragungen?
Nach Ansicht der SKY Deutschland handelt es sich bei der Übertragung um ein geschütztes Filmwerk. Dieser pauschalen Rechtsauffassung hat der EuGH mit seinen Entscheidungen C-403/08 und C-429/08 jedoch eindeutig eine Absage erteilt. Die Übertragung des Spiels an sich stellt in der Regel kein geschütztes Werk dar. Die Rahmenberichterstattung kann dagegen ein geschütztes Werk darstellen und somit urheberrechtliche Ansprüche begründen.

Wie verhalte ich mich richtig?
Aufgrund der meist kurzen Fristen sollte eine Reaktion schnellstmöglich und innerhalt der gesetzten Fristen erfolgen. Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung ernst nehmen und sich anwaltliche Unterstützung bei der Bewertung der Abmahnung sichern. Gerade ein Anwalt für Urheber- und Medienrecht kann die möglichen Handlungsweisen auf eine solche Abmahnung aufzeigen und so gegebenenfalls die gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Handeln Sie nicht vorschnell und geben trotz der gesetzten Fristen vorgefertigte Erklärungen ab. Kontaktieren Sie die gegnerische Partei nicht ohne anwaltliche Unterstützung.
Wenn Sie ebenfalls von der SKY Deutschland abgemahnt wurden, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir sind unter anderem auf das Urheberrecht spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht stehen Ihnen für eine erste unverbindliche Auskunft gerne zur Verfügung. Sie können die Abmahnung und sofern vorhanden den Mahnbescheid oder die Klage vorab unverbindlich per E-Mail an uns senden. Gerne rufen wir sie dann zurück. Wir vertreten sie bundesweit.
Q. anwalt
Huhu,
habt Ihr auch noch Beiträge, die hier im Forum rein können,
dann seid doch so lieb und schreibt diese mit hier rein...


Lieben Gruß Tina

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