LUL.to: Kunden laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg weiter in Gefahr

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LUL.to: Kunden laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg weiter in Gefahr

Beitrag von Foren Mitglied »

LUL.to: Kunden laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg weiter in Gefahr
Die zahlende Kundschaft des illegalen Bezahl-Portals LUL.to muss weiter bangen, ob man sie strafrechtlich belangen wird. In der Causa „Lesen und Lauschen“ geht es auch zweieinhalb Jahre nach den Durchsuchungen nicht so recht voran. Wir haben uns in der Angelegenheit erneut bei Oberstaatsanwalt Thomas Goger vom ZCB erkundigt.

Ehemalige Kunden von LUL.to müssen weiter bangen
Hintergrund: In der dritten Juniwoche 2017 sperrten die Behörden den Zugang zum illegalen Download-Portal LUL.to, besser bekannt als „Lesen und Lauschen“. Gegen drei Hauptverdächtige vollzog man damals Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle.

Das Problem: Das Online-Angebot unter LUL.to sah für Außenstehende völlig harmlos aus. Wer sich nicht an der TLD aus Tonga (.to) gestört hat, wurde vielleicht bei den viel zu geringen Preisen aufmerksam. Wenn nicht, konnten die Nutzer dort nach Herzenslust Hörbücher und E-Books einkaufen. Der Online-Auftritt wirkte seriös. Die Macher hatten die Seite so professionell gestaltet, wie einen regulären E-Commerce-Shop. Als dann im Sommer 2017 die Betreiber verhaftet wurden, ging bei einigen LUL.to-Kunden regelrecht die Angst um.

Der Generalstaatsanwalt Bamberg muss man zugutehalten, dass das Verfahren unglaublich komplex ist. Zwei der drei Hauptverdächtigen müssen sich ebenfalls wegen des Betriebs des Dark-Commerce-Shops „Hansa Market“ verantworten. Im Rahmen der Durchsuchungen wegen dem „Hansa Market“ und „LUL.to“ wurden in den Wohnungen der Verdächtigen zahlreiche Beweismittel sichergestellt. Das ganze Material beider Fälle, insbesondere die Computer und Datenträger, muss man erstmal komplett auswerten. Dabei wurden die Mitarbeiter sicher in beiden Fällen fündig und entdeckten die Belege der Kunden beider illegaler Online-Shops. Beim „Hansa-Market“ gab’s gegen Bezahlung so gut wie alles, was verboten ist. Und bei „LUL.to“ halt ’nur‘ E-Books und Hörbücher. Lukrativ waren für die Betreiber ohne Frage beide Portale.

Thomas Goger, Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Zentralstelle Cybercrime Bayern – ZCB) teilte uns auf unsere gestrige Anfrage hin mit, dass sich am Stand bezüglich einer möglichen Verfolgung der Kunden von „LUL.to“ nichts verändert habe. Die müssen also weiter bangen.

Eröffnung des Gerichtsverfahrens ist mehr als fällig
Wie wir aus sicherer Quelle erfahren haben, gibt es Probleme bei der Eröffnung des Gerichtsverfahrens gegen die früheren LUL.to-Betreiber. Die Justizhauptsekretärin beim Landgericht München I wollte uns gestern telefonisch keine Auskunft ...

aus coppyrechtlichen gründen geht es hier weiter -> tarnkappe
Huhu,
habt Ihr auch noch Beiträge, die hier im Forum rein können,
dann seid doch so lieb und schreibt diese mit hier rein...


Lieben Gruß Tina

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