Mecklenburg-Vorpommern: Neues Polizeigesetz bringt Staatstrojaner

Neues Thema Antworten
Benutzeravatar
Foren Mitglied
Boardchefin
Beiträge: 1978
Registriert: Sa 1. Dez 2018, 12:26

Mecklenburg-Vorpommern: Neues Polizeigesetz bringt Staatstrojaner

Beitrag von Foren Mitglied »

Mecklenburg-Vorpommern: neues Polizeigesetz bringt Staatstrojaner
Mit den Stimmen von SPD, CDU und AfD wurde am Mittwoch das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) der rot-schwarzen Regierung im Schweriner Landtag für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Demgemäß bekommen Sicherheitsbehörden mittels Staatstrojaner-Einsatz mehr Befugnisse zum Ausspähen von Smartphones und Computer sowie zur Kummunikations-Überwachung, berichtet ndr.de.

Gesetz bringt Ausweitung der Befugnisse für Sicherheitsbehörden
Trotz zahlreicher Proteste und Kritiken ist das neue Polizeigesetz für Mecklenburg-Vorpommern nun beschlossen. Die oppositionelle Linke brachte zwar Änderungsvorschläge ein, fand dafür aber keine Unterstützung. Sie stimmte gegen das Gesetz. Die neuen Bestimmungen gewähren eine Ausweitung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden im Land, wie unbemerkte Wohnungsüberwachungen, dem Ausspähen von Computern, Smartphones oder Tablets mit Hilfe von Staatstrojanern und einer Überwachung von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen hätten eine wirkungsvollere Bekämpfung von Terrorismus, Online-Kriminalität und Kinderpornografie zum Ziel, hieß es. Kritiker sehen in dem neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz massive Einschränkungen der Grundrechte der Bürger.

Bereits auf der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder am 6. und 7. Juni 2018 in Eisenach hat die Mehrheit der Teilnehmer sich für ein Wohnungsbetretungsrecht ausgesprochen. Zum Zweck der Installation von Überwachungssoftware auf den heimischen Computern oder anderen Kommunikationsgeräten sowie deren Durchsuchung verschafft das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) nun der Polizei u.a. auch freien Zugang zu privaten Wohnungen, wie aus den Gesetzeserläuterungen hervorgeht. Somit sei auch der Zugriff auf „nicht mit dem Internet verbundenen Systemen (sogenannte Stand-Alone-Systeme) oder Systemen, die mit einem unüberwindbaren Zugriffsschutz gegen Angriffe von außerhalb aufwarten, denkbar.“ Allerdings ist für solche Maßnahmen, wie das Betreten der Wohnung oder einer Online-Durchsuchung die Zustimmung eines Richters erforderlich.

Polizeigesetz umfasst Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchung
Neben der Online-Durchsuchung, die den vollen Zugriff auf Daten erlaubt, wird der Polizei noch eine weitere Überwachungsmaßnahme gestattet, nämlich die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Damit wird es Ermittlungsbeamten möglich, verschlüsselte Kommunikation, wie E-Mails oder Messenger-Nachrichten, nach der Entschlüsselung, bzw. vor der Verschlüsselung abzufangen. Voraussetzung dafür wäre, die Geräte ...
aus coppyrechtlichen gründen geht es hier weiter auf -> tarnkappe
Huhu,
habt Ihr auch noch Beiträge, die hier im Forum rein können,
dann seid doch so lieb und schreibt diese mit hier rein...


Lieben Gruß Tina

Bild
Neues Thema Antworten