ZAC NRW im Kampf gegen Hasspostings

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ZAC NRW im Kampf gegen Hasspostings

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ZAC NRW im Kampf gegen Hasspostings: „Wir sind keine Zensurbehörde, wir verfolgen Straftaten“
Im Rahmen des NRW-Projekts „Verfolgen statt Löschen“ der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC), geht die Behörde Hasspostings im Netz nach. Christoph Hebbecker ist einer von zwei projektverantwortlichen Staatsanwälten. In einem Interview mit t-online.de verdeutlicht er, warum er in seiner Arbeit einen Beitrag für die Gewährleistung der Meinungsfreiheit im Internet sieht. Ferner klärt er darüber auf, wer am häufigsten Hasspostings versendet und wie er zur Klarnamenpflicht steht.

Hasspostings im Internet tragen Mitschuld an Attentaten
Die Attentate in Hanau, Halle und der Mord an Walter Lübcke (CDU) spiegeln ein relativ neues Phänomen unserer Gesellschaft wider, das sich zugleich als grundlegendes Problem manifestiert. Der Ursprung dieser Taten beruht darauf, dass sich Hass im Netz verbreitet. Attentäter, wie Tobias R., verbinden Verschwörungstheorien mit Fremdenhass, beruhend auf einer rechtsextremistischen Gesinnung. Die Täter treten als rechtsextreme Gefährder auf. Sie wollen wahrgenommen werden. Sie nutzen das Internet einerseits, um in Videos ihre Gräueltaten zur Schau zu stellen. Oder z.B., um sich mittels eines Messengers oder sozialen Netzwerks mit Gleichgesinnten zu treffen. Politiker geben dem Hass im Internet deshalb eine Mitschuld und fordern, ihm entgegenzutreten. Mit einem neuen Gesetzentwurf des Netzdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) versucht die Bundesregierung gegen Hasspostings im Netz vorzugehen.

ZAC NRW im Kampf gegen den Hass im Netz
Bereits seit 2017 gehören Hassposting-Fälle zum Aufgabenbereich der nordrhein-westfälischen Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC). Seit 2018 müssen Betreiber von Online-Angeboten Beiträge solchen Inhalts bei der Stelle melden mit dem Ziel, dass die Täter strafrechtlich belangt werden. Somit wirkt auch die ZAC bei der Ergreifung effektiver Maßnahmen im Kampf gegen rechte Strukturen im digitalen Raum mit. Über die eingesetzten Methoden berichtet der Kölner Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker im Gespräch mit unseren Kollegen.

Auf die Eingangsfrage von t-online.de, ob ein Löschen und das strafrechtliche Verfolgen der Urheber von Hasspostings die Meinungsfreiheit gefährdet, antwortet Hebbecker, den Vorwurf öfters zu hören. Jedoch ist er im Gegenteil der Meinung, mit seiner Arbeit die Meinungsfreiheit zu fördern.

„Denn eine Gefahr für die Meinungsfreiheit besteht auch dort, wo Kommentarspalten wegen zu viel Hetze gelöscht werden müssen. Oder wenn Journalisten bestimmte Inhalte Freitagnachmittag nicht mehr veröffentlichen können, da die Kommentarspalten nicht zu moderieren wären. Wenn wir Straftaten im Internet konsequent verfolgen, kann das eher dazu führen, dass Straftäter aus dem digitalen Raum verdrängt werden. So trauen sich auch wieder mehr Leute in die Diskussionsräume, die sich dort legal bewegen möchten.“

Geben gemeldete Postings genug für einen Anfangsverdacht her?
Weiterhin führt Hebbecker aus, einen Straftatbestand Hassposting gebe es nicht. Vielmehr bezieht sich die Prüfung seiner Kollegen auf Inhalte, die einer Beleidigung, Bedrohung oder Volksverhetzung entsprechen. Hierbei wäre genau zu prüfen, ob bereits der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt oder das Posting einfach nur moralisch verwerflich ist.

Explizit nach dem Anschlag in Hanau verlangte Thüringens Ex-Innenminister Georg Maier, rechte Onlinehetze im Netz stärker im Auge zu behalten. Christoph Hebbecker bestätigt ein konsequenteres Vorgehen. Gemäß ihren Auswertungen ließe sich eine überwiegende Anzahl von Postings dem rechten und teilweise auch dem rechtsextremen Spektrum zuordnen. Seine Behörde ermittelt mehr Männer als Frauen, die Hasspostings schreiben, zudem mehr ältere Männer. Allerdings hieße das noch nicht viel. Es wäre durchaus auch möglich, dass man diese aufgrund ihrer geringeren Netzaffinität einfacher ermitteln könne.

Bestätigt sich der Anfangsverdacht, leitet man das Strafverfahren ein
Falls sich der Anfangsverdacht bestätigt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Befindet sich der Beschuldigte außerhalb von NRW, geht der Fall an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft. Im Rahmen des Projekts „Verfolgen statt nur Löschen„ hat die Behörde bisher so etwa Tausend Strafanzeigen bekommen. In etwa der Hälfte der Fälle davon hat man ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Hintergrund: Es gibt sogenannte Medienpartner, die sich freiwillig an der Meldung von Hasspostings beteiligen. Laut NetzDG ist hingegen vorgesehen, dass man die Plattformbetreiber mit empfindlichen Strafandrohungen zu einer weniger freiwilligen Mitarbeit zwingt. Das hat vielerorts für viel Kritik gesorgt. Die Anzahl der gemeldeten Postings (Beschwerden) mit ...

aus coppyrechtlichen gründen müsst ihr hier weiter lesen -> tarnkappe.info
Huhu,
habt Ihr auch noch Beiträge, die hier im Forum rein können,
dann seid doch so lieb und schreibt diese mit hier rein...


Lieben Gruß Tina

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