Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der Sterbehilfe bereits im Februar dieses Jahres für nichtig erklärt. Jetzt feilt die Initiative für eine Neuregelung der Sterbehilfe an einem Sondergesetz.
Freiheit über das Leben und den Tod
Wenn Menschen sich frei das Leben nehmen dürfen, beinhalte dies auch die Freiheit, die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Doch Ärzte sollen nicht zur Beihilfe zum Suizid verpflichtet sein. Dies wird in den nächsten Monaten in der Initiative für eine Neuregelung der Sterbehilfe geregelt. Die FDP-Abgegordnete Katrin Helling-Lahr hat die Gruppe initiiert.
Sondergesetz für Sterbehilfe
In einem Sondergesetz sollen mehrere Rechtsbereiche eingeschlossen sein. Dazu zählen Straf- und Arzneimittelrecht sowie die Berufsrechte der Ärzte. Für die Sicherstellung und Überprüfung der Entscheidung von Sterbewilligen möchte die Gruppe entsprechende Fristen festlegen. Darüber hinaus sollen Beratungsgespräche mit Ärzten unter vier Augen Pflicht sein. Sterbehilfe dürfe in keinem Fall kommerziell sein und beworben werden. Die Gruppe plant eine Expertenanhörung im Januar 2021, um sich ein genaueres Bild über die Thematik und Durchführung zu machen.
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