Kommission für Jugendmedienschutz geht gegen Porno-Anbieter vor

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Kommission für Jugendmedienschutz geht gegen Porno-Anbieter vor

Beitrag von Foren Mitglied »

Kommission für Jugendmedienschutz geht gegen Porno-Anbieter MindGeek vor
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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nahm die reichweitenstärksten Portale für Internetpornografie Youporn, Pornhub und MyDirtyHobby unter die Lupe. Sie stellten in einer Pressemitteilung fest, dass hierbei kein Kinder- und Jugendschutz gewährleistet sei. Die KJM untersagte der Betreiberfirma MindGeek mit Sitz in Zypern folglich die Verbreitung ihrer Angebote in der bisherigen Form in Deutschland. Sollten sie künftig in ihren deutschsprachigen Angeboten keine wirksame Altersbeschränkung vornehmen, droht ihnen eine deutschlandweite Netzsperre, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).

Fehlende Altersverifikationssysteme (AVS) sorgen für Beanstandung und Untersagung
Aufgrund eines Verfahrens der Landesmedienanstalt NRW im April diesen Jahres wegen dem leichten Zugang für Kinder zu Internetpornografie bei reichweitenstarken Anbietern, reagierte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und entschied am 5. Juni 2020 in dieser Sache. Sie erkannte in den drei angefochtenen Fällen Verstöße gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) in Bezug auf Internet-Pornografie. In einem Beschluss sprachen sie eine Beanstandung gegenüber der Betreiberfirma MindGeek aus. Zudem untersagte sie eine weitere Angebots-Verbreitung in der derzeitigen Form. Ein entsprechendes Schreiben an den Anbieter ist unterwegs.

In einer Maßnahmen-Begründung teilt die KJM mit:
„Kinder und Jugendliche nutzen für den Zugriff auf Apps und Webseiten mittlerweile überwiegend mobile Endgeräte, die die elterliche Kontrolle erschweren und auf denen technische Schutzmaßnahmen noch nicht ausreichend greifen. Damit geht ein deutlich erhöhtes Risiko der Konfrontation mit pornografischen Inhalten einher, deren Anbieter keine Verantwortung für den Jugendschutz übernehmen“.

Laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sollten „pornographische Angebote im Internet nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene verbreitet werden, die mittels vorgeschalteter Altersverifikationssysteme hergestellt werden kann“. Allerdings könne die Rechtsdurchsetzung in diesem Fall erschwert sein, weil die Betreiberfirma MindGeek ihren Sitz auf der Insel Zypern hat. KJM räumt dazu ein, dass Anbieter mit Sitz in Deutschland dieser gesetzlichen Verpflichtung in der Regel nachkämen. Bei Anbietern mit Sitz im Ausland wäre das kaum gewährleistet. Die Rechtsdurchsetzung sei dadurch „grundsätzlich schwieriger“.

Mit Netzsperren gegen Porno-Anbieter
KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann gibt an:
„Die Landesanstalt für Medien NRW hat in den drei Verfahren bereits einen langen Weg der Information und Konsultation verschiedenster Akteure im In- und Ausland beschritten. Dazu gehörte auch eine Anhörung der Anbieter in Abstimmung mit der zypriotischen Medienaufsichtsbehörde. Wenn es trotz der nun vorliegenden Beschlüsse der KJM weiterhin nicht gelingt, die Anbieter zu einer rechtskonformen Anpassung ihrer Angebote zu bewegen, ist die KJM bereit, den Weg weiterzugehen und alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen. Dass Anbieter mit solch enormer Reichweite, die sich gezielt an deutsches Publikum richten, deutsches Recht trotz offenkundiger Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ignorieren, ist nicht hinnehmbar.“

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, führt aus:
„Wer mit der Verlagerung seines Geschäftssitzes ins europäische Ausland versucht, unsere Jugendschutzstandards gezielt zu umgehen, wird damit scheitern. Bei der Gefährdung zentraler gesellschaftlicher Schutzgüter gehen wir auch innerhalb Europas gegen entsprechende Anbieter vor. Das ist hier in enger Abstimmung mit der Europäischen Union und den zypriotischen Behörden geschehen. Wir stellen aber auch fest, dass die Verfahrenswege noch optimiert werden können. Diese Erfahrungen werden wir in den europäischen Gesetzgebungsprozess für eine effektivere Rechtsdurchsetzung innerhalb der EU einbringen.“

Sollte die Betreiberfirma MindGeek den geforderten Auflagen nicht nachkommen, will sich Schmid letztlich direkt an die Telekommunikationsunternehmen wenden. Da man über deren Infrastruktur die Inhalte verbreitet, will er so eine Sperrung durchsetzen. ...

Netzsperren sind „eine Schande für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ...

Q. u. weiteres über -> tarnkappe
Huhu,
habt Ihr auch noch Beiträge, die hier im Forum rein können,
dann seid doch so lieb und schreibt diese mit hier rein...


Lieben Gruß Tina

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