Strafen für Tierquälerei?

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Strafen für Tierquälerei?

Beitrag von Foren Mitglied »

Welche Strafe für Tierquälerei?
Wer eine vorsätzliche Tierquälerei begeht, wird zu einer Freiheitsstrafe von zwischen sechs Monaten und drei Jahren oder zu einer nach sogenannten Tagessätzen berechneten Geldstrafe verurteilt. Für fahrlässig verübte Tierquälereien sieht das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vor.

Bußgeldkatalog Tierquälerei von Katzen
Vergehen und die Strafen ...
Katze misshandeln: Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
Katze töten: Straftat laut § 17 TierSchG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tierhalteverbot
Als Besitzer seine Katze nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen: Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung einer Katze: Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren wird eingeleitet, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
Katze aussetzen: Ordnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro
Katzen stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen: Unterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Freiheitsstrafen und Geldstrafen können anfallen
Tierpornografisches Material herstellen oder vertreiben Strafbar nach § StGB 184 a; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

Bußgeldkatalog Tierquälerei von Hunden
Vergehen und die Strafen ...
Hund misshandeln: Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); wird mit Geld- oder Freiheits­strafe bis zu drei Jah­ren sanktio­niert; Tier wird entzo­gen; Ver­bot er­neut Tiere zu hal­ten
Hund töten: Straftat laut § 17 TierSchG; Geld- oder Freiheits­strafe bis zu drei Jah­ren; Ver­bot er­neut Tiere zu hal­ten
Als Besitzer seinen Hund nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen: Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Geld- oder Freiheits­strafe bis zu drei Jah­ren; Tier wird entzogen; Ver­bot er­neut Tiere zu hal­ten
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines Hundes: Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Tier wird entzo­gen; Ver­bot er­neut Tiere zu hal­ten
Hund aussetzen: Ordnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro
Hund stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen: Unterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Geld- oder Freiheits­strafe
Tierpornografisches Material herstellen oder vertreiben: Strafbar nach § StGB 184 a; Geld- oder Freiheits­strafe bis zu drei Jah­ren

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Huhu,
habt Ihr auch noch Beiträge, die hier im Forum rein können,
dann seid doch so lieb und schreibt diese mit hier rein...


Lieben Gruß Tina

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